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Jugendschutz im Karneval: Feiern mit Verantwortung

Mitteilung des Kreisjugendamtes des Rhein-Kreises Neuss vom 02.02.2026

Wenn sich in der Karnevalszeit die Straßen füllen, Musik aus allen Ecken klingt und bunte Kostüme das Stadtbild prägen, ist die ausgelassene Stimmung kaum zu übersehen. Karneval steht für Lebensfreude, Gemeinschaft und Tradition. Doch gerade dort, wo ausgelassen gefeiert wird, ist der Jugendschutz von besonderer Bedeutung.

Alkohol gehört für viele Erwachsene zum Karneval dazu. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt Alkohl erhebliche Risiken. Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen kommt es immer wieder vor, dass Minderjährige Alkohol konsumieren oder bis spät in die Nacht an Veranstaltungen teilnehmen, die eigentlich nicht für ihr Alter geeignet sind. Hier sind Veranstalter, Eltern und auch die Gesellschaft insgesamt gefragt, Verantwortung zu übernehmen.

Das Jugendschutzgesetz legt klare Grenzen fest: Branntwein ist für unter 18-Jährige tabu, Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren konsumiert werden. Auch Aufenthaltszeiten bei öffentlichen Veranstaltungen sind geregelt. Dennoch zeigen Berichte von Polizei und Rettungsdiensten, dass es gerade an Karnevalstagen häufiger zu Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen kommt. Diese Einsätze belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Einsatzkräfte.

Eine zentrale Rolle spielen auch Eltern. Offene Gespräche über Alkohol, klare Absprachen und realistische Einschätzungen der Situation helfen Jugendlichen, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Karneval kann für junge Menschen ein positives Erlebnis sein – wenn sie sich sicher fühlen und ernst genommen werden.

Jugendschutz im Karneval bedeutet daher nicht Spaßbremse, sondern Schutz und Orientierung. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam handeln, kann das närrische Treiben für Jung und Alt unbeschwert und sicher bleiben.

Dazu merkt Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein an: “Die Erwachsenenwelt, insbesondere aber die Eltern, spielen mit Ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten vorleben, dass Freude am Feiern und an der Ausgelassenheit auch ohne alkoholische Getränke möglich ist.“

Alternativen an Karneval sind nach Ansicht der Kreisjugendamtsleiterin spezielle Veranstaltungen, die sich besonders an junge Menschen richten und die entweder ganz ohne Alkoholausschank auskommen oder durch Beteiligung von Jugendschutzbehörden und der Polizei für die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sorgen. 

Auf der Padlet Seite www.jugendarbeit-rkn.de finden Sie alle Angebote der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich. Auch viele Angebote zum Karneval sind hier zu finden.

Neben dem Padlet gibt es jetzt den neuen WhatsApp Kanal „Jugendarbeit im Rhein-Kreis Neuss“. Abonnentinnen und Abonnenten des Kanals werden hier über aktuelle Veranstaltungen und Projekte rund um die Jugendarbeit auf dem Laufenden gehalten. Der Kanal ist über folgenden Link zu erreichen: https://lmy.de/mIKIK

Die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich Alkoholabgabe hier nun in Kurzform: 

  • Sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. (Dies gilt im Übrigen auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke, die sog. „Alcopops“).
  • Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige.
  • Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 ist nicht erlaubt. Dies gilt seit dem 3.März 2016 auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeiten verdampft werden.
  • Die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen - wie z. B. die Karnevalsdisko eines gewerblichen Veranstalters- ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt, es sei denn, sie sind in Begeleitung der Eltern oder einer anderen „erziehungsbeauftragten Person“. 16- bis 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr dabei sein, danach haben sie den Heimweg anzutreten.

Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies auch sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Kreisjugendamt einen speziell für Karneval entwickelten Aushang mit den wichtigsten Bestimmungen, bei Bedarf natürlich auch weitere Beratung:

 

Kontakt und Beratung

Kreisjugendamt
Jugendarbeit /Jugendschutz
Herr Michael Hackling
Am Kirsmichhof 2
41352 Korschenbroich
Telefon: 02161/6104-5133
e-mail: michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de

 

Mehr zum Thema Alkohol und Suchtprävention finden Sie unter https://www.kenn-dein-limit.de/