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Der Jüchener Stadtrat

Zusammensetzung, Aufgaben, Ausschüsse, Fraktionen und Kontaktdaten

Der Jüchener Stadtrat


Nach der Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bürgerschaft durch den (Stadt-)Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat und der Bürgermeister werden von den Bürgerinnen und Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt und bilden die sogenannten Organe der Gemeinde. Der Stadtrat ist in Bezug auf seine Aufgabenstellung das wichtigste Gemeindeorgan. Er ist Verwaltungsorgan und Teil der einheitlichen kommunalen Exekutive.

Die derzeit 44 Ratsmitglieder der Stadt Jüchen sind Inhaber eines freien Mandates, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Sämtliche Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister. Er ist hauptamtlich tätig und gleichzeitig Chef der Verwaltung.

Um die stetige Entwicklung der Stadt sicherzustellen, bildet der Rat die folgenden 13 pflichtigen und freiwilligen Ausschüsse:

  • Ausschuss für Tagebaufolgelandschaften
  • Bauausschuss
  • Betriebsausschuss
  • Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss
  • Kultur- und Partnerschaftsausschuss
  • Planungsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Rechts- und Sozialausschuss
  • Schul- und Jugendausschuss
  • Sicherheitsausschuss
  • Sportausschuss
  • Umwelt- und Verkehrsausschuss
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

In den Ausschüssen wirken zudem sogenannte “Sachkundige Bürger” mit, die von den einzelnen Fraktionen - entsprechend Ihrer Größe - benannt wurden.  

Fraktionen im Jüchener Stadtrat

In den folgenden Abschnitten finden Sie die Kontaktinformationen der einzelnen Fraktionen:

CDU-Fraktion

Für die Christlich Demokratische Union sitzen 19 Mitglieder im Jüchener Stadtrat.

Fraktionsvorsitzender: Justin Krönauer

Fraktionsgeschäftsstelle:

Odenkirchener Straße 19
41363 Jüchen

Email: cdu.juechen@web.de

Internetseite: www.cdu-juechen.de

 

SPD-Fraktion

Für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sitzen 11 Mitglieder im Jüchener Stadtrat.

Fraktionsgeschäftsstelle:

Norbert John
Hofstraße 3
41363 Jüchen
Telefon: 02165-879687

Email: info@spd-juechen.de

Internetseite: www.spd-juechen.de

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Für das Bündnis 90 / Die Grünen sitzen 5 Mitglieder im Jüchener Stadtrat.

Fraktionsgeschäftsstelle:

Thomas Dederichs
Am Wolterskamp 4
41363 Jüchen
Telefon: 02164-7019504

Email: thomas.dederichs@gruene-juechen.de

Internetseite: www.gruene-juechen.de

FWG-Fraktion

Für die Freie Wähler Bundesvereinigung sitzen 5 Mitglieder im Jüchener Stadtrat.

Fraktionsgeschäftsstelle:

Garzweiler Allee 15
41363 Jüchen
Telefon: 02164 - 7651

Postanschrift:

Gerolf Hommel
Feldstr. 17
41363 Jüchen

Email: gerolf.hommel@t-online.de

FDP-Fraktion

Für die Freie Demokratische Partei sitzen 4 Mitglieder im Jüchener Stadtrat.

Fraktionsgeschäftsstelle:

Marktstraße 8
41363 Jüchen
Telefon: 02165 - 2976

Postanschrift:

Konrad Thelen
Postfach 11 15
41353 Jüchen

Email: konradthelen@web.de

Internetseite: www.fdp-juechen.de

Das Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem können sich Gremienmitglieder und andere Interessierte über die Arbeit des Stadtrats und seiner Ausschüsse informieren. 
Weitere Informationen finden Sie über den folgenden Button:

Hier geht es zum Ratsinformationssystem

Angaben der Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse
nach §7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes

Gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) müssen die Mitglieder des Stadtrates, der Ausschüsse und Verbände gegenüber der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister schriftlich Auskunft geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Gemäß § 7 KorruptionsbG sind diese Angaben zu veröffentlichen.

Die Angaben für die neue Wahlperiode finden Sie in Kürze auf dieser Seite.