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Wahlen

Informationen zur Stichwahl im Zuge der Kommunalwahl am 28.09.2025

Die Jüchener Bürgerinnen und Bürger sind am 28.09.2025 erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. 

Da bei der Bürgermeisterwahl und bei der Wahl der Landrätin/des Landrats kein Kandidat die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, erreicht hat, ist für den 28.09.2025 eine Stichwahl angesetzt. 

In Jüchen kommt es zu einer Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters zwischen Harald Zillikens (CDU) und Philipp Sieben (unterstützt von der SPD).  

Für das Landratsamt kommt es zu einer Stichwahl zwischen Katharina Reinhold (CDU) und Hakan Temel (SPD).

 

Wo kann ich bei der Stichwahl die Stimme abgeben? 

Sie können am 28.09.2025 in demselben Wahllokal wählen, in dem Sie auch am 14.09.2025 gewählt haben. Das zuständige Wahllokal finden Sie auch über den Wahllokalfinder.  

Die Wahlokale sind am Wahltag wie gehabt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

Es ist ab dem 17.09.2025 auch möglich, direkt im Wahlamt zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses die Stimme abzugeben.

Am Freitag, den 26.09., ist das Wahlamt durchgängig von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. 

 

Kann ich bei der Stichwahl per Briefwahl wählen? Wie geht das?

Ja. Die Wählerinnen und Wähler, die bereits für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl in der Regel automatisch zugesandt. Falls bei der persönlichen Beantragung der Briefwahl im Rathaus nicht angegeben wurde, dass die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt werden sollen, kann entweder erneut Briefwahl beantragt werden oder im Wahllokal gewählt werden.

Die Wahlunterlagen werden ab Mittwoch, 17.09.2025, verschickt. 

Die Wahlunterlagen der Briefwählerinnen und Briefwähler müssen bis zum Wahlsonntag (28.09.2025) um 16 Uhr wieder beim Wahlamt, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, eingegangen sein. Die letzte Leerung des Rathausbriefkastens erfolgt um 16 Uhr.

Sofern nocht nicht geschehen, kann auch jetzt noch Briefwahl beantragt werden. Auch hier ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig wieder beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingehen. Bei der Beantragung und bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist der zeitliche Verzug durch den Postweg unbedingt zu beachten. Die Stimmen sind nur gültig, wenn sie rechtzeitig beim Wahlamt ankommen.

Den Antrag zur Briefwahl finden Sie online unter diesem Link.

 

Kann ich auch wählen, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Ja. Sollte jemand die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand haben, kann gegen Vorlage des Personalausweises im zuständigen Wahllokal die Stimme abgegeben werden.

 

Wo finde ich die Ergebnisse der Stichwahl?

Die Wahlergebnisse der Stichwahl sind ab Sonntag, 28.09.2025, 18 Uhr, unter diesem Link zu finden: Wahlergebnisse

Hinweise für ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind

Ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 14. September 2025 eingetragen werden.

Hinweise dazu finden Sie in der entsprechenden amtlichen Bekanntmachung.

Antragsvordrucke können kostenfrei im Wahlamt der Stadt Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen angefordert, persönlich abgeholt (Wahlamt, Untergeschoss, Telefon 02165-915-3208 oder 3211, E-Mail an  wahlen@juechen.de) oder unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes stehen während der Öffnungszeiten gerne für Auskünfte zur Verfügung. 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Es werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025 und für die eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 gesucht. 

Dabei handelt es sich um ein Ehrenamt, für das es eine Aufwandsentschädigung gibt.

Zu den Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Weitere Informationen dazu und das Anmeldeformular finden Sie auf folgender Seite im Kommunalportal:

https://juechen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/18326/show