Menü
Pressemitteilung

Zählerstand Wasserverbrauch

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 19.11.2025

Aktualisierung vom 02.12.2025: Aufgrund technischer Probleme mit dem Versand der Ablesekarten können Sie die Zwischenwasserzählerstände bis zum 14.12.2025 melden. Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ursprüngliche Pressemitteilung:

Die Ablesekarten zur Feststellung des Frischwasserverbrauchs werden in dieser Woche durch die Kreiswerke Grevenbroich GmbH zugestellt. Neben dem Frischwasserverbrauch kann seit 2023 auch die Meldung der Verbräuche von Zwischenzählern für die Gartenbewässerung bei den Kreiswerken erledigt werden.

Meldungen beider Zählerstände sollten spätestens bis zum 30.11.2025 erfolgen, um eine reibungslose Berücksichtigung der Werte sicherzustellen.

Alternativ zur Verwendung der Ablesekarten können die Zählerstände auch online unter www.kw-gv.de/zaehlerstandsmeldung, per E-Mail an kundenservice@kw-gv.de oder telefonisch unter der Service-Hotline 02182/1705-17 mitgeteilt werden.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht von den Kreiswerken Grevenbroich mit Frischwasser versorgt werden, können über die o. g. Kanäle die aktuellen Zählerstände der gemeldeten und von der Stadt genehmigten Zwischenzähler angeben.
Bereits vor dem 30.11.2025 bei der Stadtverwaltung oder bei den Kreiswerken Grevenbroich eingereichte Zwischenzählerstände müssen nicht erneut eingereicht werden.

Berücksichtigt werden jedoch nur zuvor bei der Stadt angemeldete und genehmigte Zwischenzähler zur Gartenbewässerung.

Sofern in einem Kalenderjahr keine abzugsfähigen Wassermengen angegeben werden, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden.

WICHTIGER HINWEIS ZUR EICHFRIST VON ZWISCHENZÄHLERN:
Sofern Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit einen Zwischenzähler zur Gartenbewässerung bei der Stadt angemeldet und genehmigt bekommen haben, so gilt diese Genehmigung lediglich für den Zeitraum der üblichen Eichfrist des Zählers.
Diese beträgt in der Regel sechs Jahre ab Eichdatum. Das Eichdatum ist dem Zähler zu entnehmen und zu beachten.

Alle Zähler, die das Eichdatum 2019 oder älter tragen, können daher ab dem Kalenderjahr 2026 nicht mehr zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden!

In einem solchen Fall ist, sofern die abzugsfähige Wassermenge auch künftig berücksichtigt werden soll, ab sofort ein Zählerwechsel vorzunehmen und bei der Stadt Jüchen offiziell anzuzeigen.

Die Meldung erfolgt vorzugsweise über das Kommunalportal der Stadt Jüchen: juechen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/18412/show

Eine Berücksichtigung des neuen Zählers kann erst nach Erfassung und Bestätigung durch den Abwasserbetrieb der Stadt Jüchen erfolgen.

Für Rückfragen zum Thema Zählerwechsel und - neuanmeldungen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Abwasserbetriebes gerne telefonisch unter 02165 / 915-6704, -6708 und per E-Mail unter abwasserbetrieb@juechen.de zur Verfügung