Bekanntmachung für von der Meldepflicht befreite wahlberechtigte Unionsbürger*innen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 (Unterrichtung gem. § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung-KWahlO)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Jüchen vom 24.07.2025
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
An den Kommunalwahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 03.08.2025 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann – wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltag
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl (29.08.2025) in der Stadt – bei Kreiswahlen im Kreisgebiet – eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der förmliche Antrag muss spätestens bis zum 29.08.2025 beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Der Antrag muss Familiennamen, Tag der Geburt und Geburtsort enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eidesstattlich ist zu versichern, dass der/die Antragssteller/in in der Stadt Jüchen – bei Kreiswahlen im Rhein-Kreis Neuss – am Wahltag eine Wohnung innehat. Ferner muss der Antrag Angaben über den gültigen Identitätsausweis und eine Versicherung an Eides statt über die Staatsangehörigkeit enthalten. Das Wahlamt der Stadt Jüchen kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises verlangen.
Antragsvordrucke können kostenfrei im Wahlamt der Stadt Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen angefordert, persönlich abgeholt (Wahlamt, Untergeschoss, Telefon 02165/915-3208 oder 3211, E-Mail an wahlen@juechen.de) oder auf der Homepage der Stadt Jüchen unter Wahlen heruntergeladen werden. Die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes stehen während der Öffnungszeiten gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Jüchen, den 24.07.2025
Ingo Breuch
Stv. Wahlleiter